Erinnerung - Wichtige Info für alle Hundehalter!

Veröffentlichungsdatum29.02.2024Lesedauer1 Minute
hund

Liebe Hundehalter:innen!

Seit 1. Juni 2023 gilt ein neues Hundehaltergesetz:

Wir ersuchen alle, die vor dem 1. Juni 2023 einen Hund gemeldet haben, die Versicherung bis spätestens 31. März 2024 am Gemeindeamt nachzureichen! 


Bei Neuanmeldung müssen ein allgemeiner Sachkundenachweis und ein Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000,- Euro am Gemeindeamt Vorgelegt werden.