Anzeige eines Sterbefalles

Ein Todesfall ist am nächstfolgenden Werktag beim zuständigen Standesamt vom Bestatter, einem Familienangehörigen oder dem Unterkunftsgeber anzuzeigen.
 
Erforderliche Dokumente: 

  • Anzeige des Todes (mit Todesbestätigung durch Beschauarzt)
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde bzw. Nachweis der Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Abschrift aus dem Sterbebuch)
  • wenn vorhanden: Nachweis über einen akademischen Grad

Gebühren: 
Anzeige: gebührenfrei
Sterbeurkunde: € 13,10 (€ 11,- Bundesgebühr + € 2,10 Verwaltungsabgabe)