Pöggstaller Vereinsförderung 2011

 1.   Warum wird gefördert?

 Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens und erfüllen Aufgaben, für die sonst Gemeinden im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger notwendiger- und zweckmäßigerweise Mittel einsetzen müssten.

Gemeinnützige Vereine fördern

  • wissenschaftliche, 
  • soziale und kulturelle, 
  • sportliche und gesellschaftliche

Zwecke.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten will die Marktgemeinde Pöggstall die Vereine unterstützen und somit auch ihre Anerkennung für deren Arbeit ausdrücken. Ganz besonders soll die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine gefördert werden.

Die finanzielle Ausstattung der Vereine muss aber grundsätzlich über Mitgliedsbeiträge, Aktivitäten, Spenden und Sponsoring erfolgen.

Die Vereinsförderung stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar.

 2.   Wie wird gefördert?

Es gibt drei unterschiedliche Arten der Vereinsförderung die in Anspruch genommen werden können: Projektförderung, Jugendförderung und Startförderung.

Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Für die Zuerkennung dieses Zuschusses müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Gewährung der Förderung erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit der Förderungsmittel.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.

 3.   Projektförderung

Gefördert wird die Umsetzung bestimmter Projekte des Vereins. Um die Projektförderung in Anspruch nehmen zu können ist eine Mindestinvestitionssumme (entspricht Gesamtprojektkosten lt. Anhang 1) des Projekts erforderlich.

Die Höhe der Förderung beträgt 20% der Gesamtprojektkosten eines Projektes und ist innerhalb eines Betrachtungszeitraumes gedeckelt.

Innerhalb des Betrachtungszeitraumes kann mehrmals um eine Projektförderung angesucht werden.

Für außerordentliche Großprojekte deren Förderung die unter Punkt  3.1 angegebene Deckelung deutlich überschreiten würde, kann ebenfalls um eine Förderung unter Beibringung aller unter Punkt  3.2 angeführten Unterlagen angesucht werden.

Die Modalitäten der Förderung solcher Großprojekte werden dann im Gemeindevorstand und im Gemeinderat gemeinsam mit dem Verein festgelegt.

 3.1. Mindestinvestition, Betrachtungszeitraum, Deckelung

Die Mindestinvestitionssumme eines Projektes zur Inanspruchnahme der Projektförderung beträgt

€ 2.000,--

Der Betrachtungszeitraum beginnt mit Eingang des ersten Ansuchens um eine Projektförderung und umfasst eine Zeitspanne von

5 Jahren.

Die maximale Förderung (Deckelung) innerhalb des Betrachtungszeitraumes beträgt

€ 10.000,--

 3.2. Antragstellung

 Dem Förderungsantrag zur Projektförderung sind folgende Dokumente beizulegen:

·         Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung inkl. Kassabericht

·         Endgültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer

·         Auszug aus dem zentralen Vereinsregister (ZVR)

·         Projektbeschreibung inkl. Projektzieleplan und Projektkostenplan (siehe Anhang)

·         Finanzierungsplan

 4.   Jugendförderung

 Setzen Vereine besondere Aktivitäten für die jugendlichen Vereinsmitglieder so wird das von der Marktgemeinde Pöggstall durch einen Zuschuss unterstützt.

Als solche Aktivitäten gelten z.B.:

·         eigenes Ensemble der Jugendlichen bei Musik- bzw. Gesangsvereinen

·         eigene Jugendmannschaften bei Sportvereinen

 4.1. Mindestförderung, Höchstförderung

 Die Höhe der Förderung entspricht den Kosten die der Verein für die besonderen Aktivitäten mit den jugendlichen Vereinsmitgliedern aufwendet, mindestens jedoch

€ 250,--

und höchstens

€ 1.000,--

pro Jahr.

Die Jugendförderung kann jährlich im Nachhinein in Anspruch genommen werden.

 4.2. Antragstellung

Dem Förderungsantrag zur Jugendförderung sind folgende Dokumente beizulegen:

·         Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung inkl. Kassabericht

·         Endgültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer

·         Auszug aus dem zentralen Vereinsregister (ZVR)

·         Liste aller Jugendlichen Vereinsmitglieder inkl. Geburtsdatum

·         Beschreibung der speziell für/mit den jugendlichen Vereinsmitgliedern durchgeführten Aktivitäten

·         Aufstellung der Kosten die für diese  Aktivitäten erforderlich waren

Als Jugendliche gelten Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.

 5. Startförderung

Die Marktgemeinde Pöggstall gewährt einem neu gegründeten Verein einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von

€ 300,--

Ein Ansuchen um Gewährung der Startförderung kann frühestens 1 Jahr nach Vereinsgründung (Entstehungsdatum lt. ZVR) und spätestens 5 Jahre nach Vereinsgründung gestellt werden.

 5.1. Antragstellung

 Dem Förderungsantrag zur Startförderung sind folgende Dokumente beizulegen:

·         Auszug aus dem zentralen Vereinsregister (ZVR)

  6.    Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Vereine, deren Zweck nicht in erster Linie die Unterhaltung eines Geschäftsbetriebes zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile ist.

Vereine mit Vereinssitz in der Marktgemeinde Pöggstall.

Um über die Förderbarkeit des Antrages zu entscheiden, müssen vom Verein folgende Grundvoraussetzungen erfüllt werden:

 

  • Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vereines muss den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Pöggstall haben. 
  • Der Verein muss im zentralen Vereinsregister registriert sein und über eine ZVR Nummer verfügen. 
  • Der Verein muss einen endgültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer vorlegen.  
  • Der Verein muss grundsätzlich für jeden Pöggstaller Bürger offen sein. 

Nicht gefördert werden:  

  • Vereine, die überwiegend oder ausschließlich wirtschaftliche Zwecke verfolgen 
  • Vereine, die Berufs-, Lizenz- und Vertragssport betreiben 
  • Politische Parteien und Wählervereinigungen 
  • Gewerkschaftliche oder gewerbliche Organisationen 
  • Spendensammelvereine 

7.    Verfahren 

  • Ansuchen um eine Förderung nach diesen Richtlinien sind mittels des bei der Gemeinde Pöggstall aufgelegten Formblattes schriftlich einzubringen. 
  • Die Vollziehung der Förderungsrichtlinien obliegt nach den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, (§ 38 Abs 1 Z.1) dem Bürgermeister. 
  • Über die Bewilligung oder Ablehnung des Förderungsansuchens entscheidet der Gemeinderat der Marktgemeinde Pöggstall. 
  • Über die Bewilligung oder Ablehnung des Förderungsansuchens erhält der Förderungswerber eine schriftliche Verständigung, die im Falle einer Ablehnung des Ansuchens die dafür maßgeblichen Gründe zu enthalten hat. 
  • Zugleich mit der Bewilligung des Förderungsansuchens erfolgt die Auszahlung des bewilligten Förderungszuschusses durch Überweisung auf ein vom Förderungs-werber bekanntzugebendes Bankkonto.

 8.   Auszahlung des Zuschusses

Werden alle Förderungskriterien und -voraussetzungen laut Kapitel  3, Kapitel  4 oder Kapitel  5 erfüllt, erhält der Antragsteller eine schriftliche Zusicherung des zuerkannten Betrages, im Zuge dessen erfolgt auch die Überweisung des Betrages auf das bekanntgegebene Konto.

Bis zur Bewilligung ist mit einer Zeitspanne von ca. drei Monaten ab Einreichung zu rechnen.

  9.   Kontrolle

Die Gemeinde Pöggstall behält sich das Recht vor, Einblick in alle zur Erlangung der Förderung relevanten Unterlagen zu nehmen, der Verein verpflichtet sich zur Auskunft.

 10.      Widerruf

Eine nach diesen Richtlinien gewährte Förderung ist vom Bürgermeister schriftlich zu widerrufen, wenn der Förderungswerber zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht hat.

  11.      Gültigkeit

Die Bestimmungen dieser Richtlinien wurden am 24. August 2011 im Gemeinderat beschlossen und treten am 1. September 2011 in Kraft.

  12.      Begriffsbestimmung

 

12.1. Projekt

Ein Projekt ist ein zeitlich begrenztes, komplexes und einmaliges Vorhaben dass sich durch Neuartigkeit, Komplexität und Bedeutsamkeit auszeichnet.

Man unterscheidet verschiedene Arten von Projekten: Bauprojekte, IT-Projekte, Produktentwicklungsprojekte, Forschungsprojekte, Organisationsprojekte, Marketingprojekte, Kulturprojekte, u.v.m.

 

12.2.  Finanzierungsplan

 

Ein Finanzierungsplan muss mindestens folgende Daten beinhalten:

  • Zu verwendende Eigenmittel zur Finanzierung des Projektes 
  • Zu verwendende Fremdmittel zur Finanzierung des Projektes 
  • Tilgungsplan zur Rückzahlung der Fremdmittel  

Anhang 1: Projektbeschreibung 

 Verein:

 Projektbeschreibung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Projektstartereignis:

 

 

 

 

 Projektstarttermin:

 

 

 Projektendereignis:

 

 

 

 

 Projektendtermin:

 

 

 

 Projektziele:

 

 

 

 

 

 

 Nicht-Projektziele:

 

 

 

 

 Hauptaufgaben (Projektphasen):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Gesamtprojektkosten:

 

Kostenart

 Mengen-
 einheit

 Kosten (in Euro)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 ProjektleiterIn: