Gerichtsstand

Durch den Gerichtsstand wird die örtliche Gerichtszuständigkeit im Fall einer Klage geklärt. In der Regel befindet sich der Gerichtsstand im Sprengel des Geklagten. Bei Verhandlungen zu Grundstücken kann sich der Gerichtsstand im Sprengel des Grundstücks befinden. Weitere Informationen zur Gerichtszuständigkeit liefert die Wirtschaftskammer.